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Kosten

Die Praxis verfügt über die Kassenzulassung für gesetzliche und private Krankenkassen, einschließlich Beihilfe. Es ist auch möglich, als Selbstzahler eine Therapie zu machen.

Bei entsprechender Indikation und Durchführung durch eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung wird eine Psychotherapie von einer gesetzlichen Krankenkasse als Regelleistung komplett übernommen.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und zu Beginn jedes Quartals Ihre Versichertenkarte mit. 

Eine ärztliche Überweisung wird nicht benötigt.

Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten.

Es empfiehlt sich frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen.
Fragen Sie z.B. nach, ob die Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin übernommen wird oder nur bei ärztlichen Psychotherapeuten, wie viele probatorische Sitzungen erstattet werden, ob ein Bericht an einen Gutachter notwendig ist und wie hoch die Anzahl der vertraglich zustehenden Therapiesitzungen ist.

Basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), erhalten Sie von mir dann eine Rechnung, die sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.

Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Dafür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.

Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen wollen, dann errechnen sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (GOP).

Nach den Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 ergibt sich hierdurch:

134,07 Euro pro Sitzung (50min)
75,75 Euro für psychologische Testungen, jeweils zu Beginn, im Verlauf und zum Ende der Therapie
123,34 Euro für die einmalige Erhebung der biographischen Anamnese

Da die vereinbarten Termine ausschließlich für Sie reserviert sind, bitte ich Sie Termine, die sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig (48 Stunden vorher) abzusagen. Bei nicht rechtzeitiger Absage fällt ein Ausfallhonorar von 50 Euro an. Dieses muss von dem Patienten/ der Patientin selbst übernommen werden und wird nicht von der Versicherung bezahlt.